Praxisinformation zum Coronavirus
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
hier die aktuellen Informationen zum Thema Impfen:
Ab sofort finden nach Terminabsprache Impfungen für Patienten der Praxis statt.
Auflistung der Voraussetzungen für die Durchführung einer Impfung
Impfberechtigte Personengruppen in Baden-Württemberg
Personen im Rahmen der nachfolgenden Konkretisierung sind grundsätzlich dann impfberechtigt, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben oder ihrer maßgeblichen beruflichen Tätigkeit in Baden-Württemberg nachgehen. Impfberechtigte, die labordiagnostisch gesichert an Corona erkrankt waren, sollen frühestens sechs Monate nach ihrer Erkrankung (und auch nur einmalig) geimpft werden.
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht) - Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt
werden oder tätig sind.
(Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung)Details
- Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen.
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen sowie Personen, die im Rahmen
der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung)Details
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)Details
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen
Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)Details
Für die Einteilung in die höchste Priorisierungsstufe ist nicht primär die Zuteilung zu einer Berufsgruppe / ärztlichen Fachrichtung ausschlaggebend, sondern die konkrete Tätigkeit (z.B. an Patienten im Pflegeheim oder an Covid-19-Patienten).
- Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
< >Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,Personen nach Organtransplantation,Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression (zur Gruppe der Personen mit schwerer psychiatrischer Erkrankung zählt auch die Gruppe der Menschen mit seelischer Behinderung),Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen (Zu dieser Gruppe gehören auch Personen, die ein hohes Schutzbedürfnis aufgrund einer laufenden, geplanten oder sich im Krankheitsverlauf ergebenden notwendigen und/oder zeitkritischen Krebsbehandlung haben, die im Falle einer Infektion oder eines positiven Testes aufgeschoben oder abgebrochen werden müsste, wodurch deren Überlebens- oder Heilungsprognose und/oder deren Lebensqualität kurz-, mittel-und langfristig erheblich beeinträchtigt werden könnte. Personen in dieser Gruppe können insbesondere anhand einer krebsbezogenen ICD-Diagnose mit dem Zusatzkennzeichen „G“ (Gesicherte Diagnose) identifiziert werden.Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,Personen mit chronischer Nierenerkrankung,Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Erkrankung)Personen mit Trisomie 21 (§ 3 Abs. 1 Nr. 2a) CoronaImpfV) oder geistiger oder seelischer Behinderung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2c) CoronaImpfV), die in einer Einrichtung oder in einem ambulanten Angebot der Eingliederungshilfe zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder seelisch behinderter Menschen wohnen oder betreut werden,(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung / des Angebots der Eingliederungshilfe)- in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe
- in Werk- und Förderstätten für behinderte Menschen
- in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die durch ambulante Angebote der Eingliederungshilfe unterstützt werden
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen
Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + ärztliches Zeugnis einer Einrichtung, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt sind).Details
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen behandlungs-, pflege- oder betreuungsbedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr
vollendet oder bei der eine Erkrankung nach Nummer 7 oder 8 vorliegt. Die Kontaktpersonen werden von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.
Nachweis:
- Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis der Kontaktperson
- Bestätigung der pflegebedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person (Ggfs. Nachweis der gesetzlichen Vertretung, z.B. durch Betreuerausweis und Vermerk des Aufgabenkreises)
- Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 (erhältlich über Hausarzt)
- Kopie des bereits vorliegenden Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes, dem entsprechenden Dokument der Pflegekasse, z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad etc.)
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bestätigung der schwangeren Person oder einer sie vertretenden Person + Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft) - Personen, die in stationären Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer (bzw. seelischer) Behinderung wohnen, gepflegt, beschäftigt oder betreut werden,
tätig sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)Details
- Personen, die im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfedienste oder Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch (bzw. seelisch) behinderte oder demente Menschen behandeln, betreuen oder
pflegen (dies umfasst auch Beschäftigte der interdisziplinären Frühförderstellen, der heilpädagogischen Dienste oder der familienentlastenden Dienste).
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens) - Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2
tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zum
Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)Details
- Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt
sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Behörde) - Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und
infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Behörde) - Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung,
Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender
gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Behörde) - Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)Details
- Personen, die in Obdachlosenunterkünfte oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und
Spätaussiedlern oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung)Details
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder
pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens) - Personen, die hauptamtlich oder mit einem Tätigkeitsumfang, der einer hauptamtlichen Beschäftigung entspricht, mit regelmäßigem unmittelbarem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen/Schülerinnen und
Schülern in einer der folgenden Einrichtungen tätig sind: in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen, Diensten und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
(öffentlicher und freier Träger, hierzu gehört insbesondere auch das aufsuchende Personal der Jugendämter) und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen (Grund-, Werkreal-, Gemeinschafts-, Haupt-
und Realschulen, Gymnasien, SBBZ, berufliche Schulen, Grundschulförderklassen sowie Schulkindergärten). Dies gilt auch für die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in
entsprechenden Einrichtungen regelmäßig tätig sind.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)
Den Aufklärungsbogen für die Covid Impfung mit m-RNA Impfstoff finden sie unter:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/Covid19/Aufklaerungsbogen-Tab.htm
aktuell können die o.g. Personengruppen auch ein Attest für die Corona Impfung in einem der Impfzentren erhalten:
Das Coronavirus hat noch immer unseren Alltag fest im Griff. Kaum ein neuer Tag oder eine neue Woche in der nicht neue Verordungen und Vorschriften uns den Alltag erschweren. In der Fülle der Informationen die in den Medien auf uns einströmen kann man sehr schnell den Überblick verlieren und es gibt auch viele Falschinformationen.
In der Praxis gelingt es uns in der Regel sehr gut, den Patientenstrom so zu lenken, dass nicht mehr als drei Patienten in der Praxis sind, so dass das Risiko einer Ansteckung relativ gering erscheint. Als kein Grund von Besuchen der Praxis Abstand zu nehmen.
Bisher war es auch so, dass es in dem Patientenkollektiv nur sehr wenige positiv getestete Personen gab, die aber auch nicht die Praxis besucht haben. Schwere Verläufe oder gar Todesfälle traten bisher glücklicherweise nicht auf und ich wünsche mir, dass dies auch weiterhin so bleibt.
Wenn Sie die Praxis besuchen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin, im Falle von Erkrankungen der Atemwege mit Halsschmerzen, Fieber, Husten oder Schnupfen nehmen Sie auf jeden Fall zuerst mit uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen miteinander zu besprechen. Krankschreibungen können derzeitig auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden.
In der Praxis können Antigen Schnelltests und in Ausnahmefällen auch PCR Tests durchgeführt werden. Wir sind jedoch keine Coronatest-Praxis.
Bei eindeutiger Erkältungssymptomatik (Fieber, Husten, Halsschmerzen) insbesondere wenn Sie direkten Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten,
wenden Sie sich an die Fieberambulanz/Coronaambulanz am Krankenhaus Schorndorf, Schlichtener Strasse 105, Tel:
07181/673118 oder eine der Corona-Test-Praxen (bitte telefonisch erfragen).
Aktuell gilt im Rems-Murr-Kreis folgende Regelung:
Wenn jemand engen Kontakt zu einem positiv Getesteten hatte
muß er oder sie für 14 Tage in Quarantäne. Wegen der Inkubationszeit gilt das auch wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Wenn zum Beispiel ein Kind positiv getestet wird, dann müssen dessen enge Kontaktpersonen in Quarantäne.
Was kann vorbeugend getan werden?
in der Praxis bieten wir das Immunsystem unterstützende Maßnahmen an, wie:
- Vitamin C Hochdosis- / Zink Infusionen in Kombination mit geeigneten homöopathischen Präparaten
- Beratung über geeignete Vitalstoffpräparate
- Eigenblutbehandlungen zur Stärkung des Immunsystems
- Beratung über geeignete pflanzliche Mittel zur Förderung
des Immunsystems
Was kann ich selber tun?
An erster Stelle steht die Reduktion sozialer Kontakte auf ein verantwortbares Maß, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Öffentlichkeit, häufigere Reinigung / Desinfektion der Hände, Verschieben von Reisen aus touristischen Gründen,
Bündeln von Einkäufen ( lieber Großeinkauf anstelle von mehreren kleineren Einkäufen), etc.
Weitere Informationen zur Coronasituation in Deutschland:
Stand Mi 26.11.2020
Belegung der Instensivbetten in Dtld. mit Covid 19 Patienten
14 Prozent (Vorwoche 12 Prozent) 3770 (3517) Patienten
Stand Mi 9.12.2020
15 Prozent (Vorwoche 14 Prozent) 4108 (3901) Patienten
Stand Mi 30.12.20
21 Prozent (Vorwoche 19%) 5562 ( 5022) Patienten
Stand Mi.6.1.21
22 Prozent (Vorwoche 21%) 5762 (5562) Patienten
Freie Intensivbetten 18 % (4657 Betten)
nicht stationär behandelt werden 90,7 Prozent aller COVID 19 positiven Patienten
Stand Mi.13.1.21
20 Prozent (Vorwoche 22 %) 5320 (5762) Patienten
Freie Intensivbetten 18% (4938)
nicht stationär behandelt werden 92,2 Prozent aller Covid 19
positiven Patienten
Stand Mi.20.1.21
19 Prozent (Vorwoche 20 Prozent) 4971 (5320)
Freie Intensivbetten 18% 4971
Stand Mi.27.1.21
17 Prozent (Vorwoche 19 Prozent) 4628 (4971)
Freie Intensivbetten 18 % 4752
Stand Mi 10.2.21
15 Prozent (Vorwoche 16 Prozent) 3993 ( 4348)
Freie Intensivbetten 5069 (4821)
Stand Mi 17.2.21
13 Prozent (Vorwoche 15 Prozent) 3427 (3933)
Freie Intensivbetten 5086 (5069)
Stand Mi 24.2.21
11 Prozent (Vorwoche 13 Prozent) 3057 (3427)
Freie Intensivbetten 4997 (5086)
Die Zahl der Intensivbetten nimmt ab, da wieder mehr Operationen in den krankenhäusern durchgeführt werden
Stand Mi 3.3.21
11 Prozent (Vorwoche 11 Prozent) 2840 (3057)
Freie Intensivbetten 5166 ( 5086)
Stand Mi.10.3.21
10 Prozent (Vorwoche 11 Prozent) 2786 (2840)
Freie Intensivbetten 5231 (5166)
Stand Mi.17.3.21
10 Prozent ( Vorwoche 10 Prozent) 2775 (2786)
Freie Intensivbetten 5087 (5231)
Stand Mi 24.3.21
11 Prozent (Vorwoche 10 Prozent 3056 (2775)
Freie Intensivbetten 5051 (5087)
Stand Mi. 31.3.21
13 Prozent (Vorwoche 11 Prozent) 3457 (3056)
Freie Intensivbetten 4753 (5051)
Stand Mi 7.4.21
15 Prozent (Vorwoche 13 Prozent) 4051 (3457)
Freie Intensivbetten 4795 (4753)
Kontakt und Terminvereinbarung
Praxis für ganzheitliche Medizin
Dr.med.Andreas Balthasar
Schlichtener Str. 44
73614 Schorndorf
Telefon
07181 / 253749
Fax
07181 / 254541
E-mail Adresse:
drandreasbalthasar@gmail.com
Unsere Sprechzeiten
Während der Corona Krise
haben wir weiter für Sie geöffnet.
Bitte kommen Sie nicht
ohne Terminvereinbarung in die Praxis, Rezepte und Überweisungen bestellen Sie bitte telefonisch vor.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben,dann kommen sie nicht einfach in die Praxis, sondern rufen Sie uns bitte an, wir beraten Sie dann über
das weitere Vorgehen.
Telefonisch erreichen Sie uns von:
Montag - Freitag
9.00 - 11.30 Uhr Montag,Dienstag,
Donnerstag 16.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich
Blutabnahmen finden täglich vor 9.00 Uhr nach Vereinbarung statt
Bitte vereinbaren Sie auch für die Sprechstunde einen Termin.
Dies ermöglicht uns einen reibungslosen Ablauf und Ihnen möglichst geringe Wartezeiten.
Bitte beachten
Sie auch den Notdienstplan.
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