Praxisinformation zum Coronavirus
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
hier die aktuellen Informationen zum Thema Impfen:
Für unsere Praxis gilt:
Aktuell sind für 2021 alle Impftermine vergeben.
Termine für 2022 können an 2. Januar 2022 wieder vereinbart werden.
Bitte rufen Sie nicht mehr in der Praxis an, damit erkrankte Patienten uns erreichen können.
Vielen Dank
Bitte rufen Sie nicht in der Praxis wegen eines Impftermines an! Wenn Sie geimpft werden möchten und die o.g. Kriterien erfüllen, dann können Sie sich unter
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Auffrischungsimpfung
Seit September werden bestimmten Personengruppen sogenannte Auffrischungsimpfungen angeboten. Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf eine Übernahme der anfallenden Kosten. Für einige Personengruppen ist eine Booster-Impfung besonders sinnvoll.
Auffrischungsimpfungen im Überblick
Was sind Auffrischungsimpfungen?
Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine erneute Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Auffrischungsimpfung ist, bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, den Impfschutz zu erhöhen. Der Einsatz von Auffrischungsimpfungen bei bestimmten Personengruppen wurde am 2. August 2021 von der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen.
Was ist das Ziel der Auffrischungsimpfung?
Die Entscheidung zur Empfehlung einer Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bei bestimmten Personengruppen wurde auf Grundlage der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffen. Diese zeigen, dass der Impfschutz insbesondere bei hochbetagten Menschen und Personengruppen mit einem geschwächten Immunsystem (bei bestimmten Erkrankungen oder zum Beispiel Organstransplantierte, die entsprechende Arzneimittel einnehmen müssen) nachlassen und durch eine Auffrischungsimpfung wieder deutlich erhöht werden kann. Zudem wurde festgestellt, dass sogenannte „Low Responder“, also Personen insbesondere der Hochrisikogruppen, nach einer Impfserie weniger Antikörper bilden als üblich. Hier haben Studien gezeigt, dass eine dritte Impfung zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führen kann. Da für eine erneute Impfung keine erhöhten Risikohinweise vorliegen, ist die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung aus präventiven Gesichtspunkten sinnvoll. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz der Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf weiter hoch bleibt.
Wer kann eine Auffrischungsimpfung erhalten?
Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf eine Übernahme der anfallenden Kosten. Für einige Personengruppen ist eine Booster-Impfung besonders sinnvoll (siehe unten). Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten nach frühestens vier Wochen nach der Impfung eine Optimierung der Grundimmunisierung erhalten.
Auffrischungsimpfungen werden mit mRNA-Impfstoffen (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna) durchgeführt. Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfserie möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt, können eine Auffrischungsimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge vornehmen lassen.
Auffrischungsimpfungen laut Beschluss der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz (GMK) kommen bei folgenden Personen in Betracht:
Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Personen mit einer Immunschwäche (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Personen mit einer schweren Immunschwäche oder Immunsuppression (i.d.R. ab 4 Wochen nach Grundimmunisierung)
Menschen ab 80 Jahren (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Personal, das regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Menschen steht, zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit einer schweren Immunschwäche (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden (i.d.R. ab 4 Wochen nach Grundimmunisierung)
Personen, die ihre vollständige Impfserie mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca bekommen haben (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Personen, die nach einer Coronavirus-Infektion eine Impfdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Bezüglich der Altersgruppen empfiehlt die STIKO Auffrischungsimpfungen für Personen ab 70 Jahren. Hier können Sie die Empfehlung der STIKO lesen.
Alle genannten Auffrischungsimpfungen beziehungsweise zusätzlichen Impfungen werden mit einer einmaligen Impfstoffdosis mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® oder Spikevax®) durchgeführt, unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die erste Impfserie durchgeführt wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.
Auch als Geimpfte sollten Sie sich weiterhin vorsichtig verhalten, da es keine absolute Sicherheit der Impfung gegen aktuelle oder zukünftige Mutationen des Virus gibt.
Vor allem könnten auch Geimpfte Personen den Virus auf ungeimpfte Personen übertragen.
Was kann vorbeugend getan werden?
in der Praxis bieten wir das Immunsystem unterstützende Maßnahmen an, wie:
- Vitamin C Hochdosis- / Zink Infusionen in Kombination mit geeigneten homöopathischen Präparaten
- Beratung über geeignete Vitalstoffpräparate
- Eigenblutbehandlungen zur Stärkung des Immunsystems
- Beratung über geeignete pflanzliche Mittel zur Förderung
des Immunsystems
Was kann ich selber tun?
An erster Stelle steht die Reduktion sozialer Kontakte auf ein verantwortbares Maß, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Öffentlichkeit, häufigere Reinigung / Desinfektion der Hände, Verschieben von Reisen aus touristischen Gründen,
Bündeln von Einkäufen ( lieber Großeinkauf anstelle von mehreren kleineren Einkäufen), etc.
Kontakt und Terminvereinbarung
Praxis für ganzheitliche Medizin
Dr.med.Andreas Balthasar
Schlichtener Str. 44
73614 Schorndorf
Telefon
07181 / 253749
Fax
07181 / 254541
E-mail Adresse:
drandreasbalthasar@gmail.com
Unsere Sprechzeiten
Während der Corona Krise
haben wir weiter für Sie geöffnet.
Bitte kommen Sie nicht
ohne Terminvereinbarung in die Praxis, Rezepte und Überweisungen bestellen Sie bitte telefonisch vor.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben,dann kommen sie nicht einfach in die Praxis, sondern rufen Sie uns bitte an, wir beraten Sie dann über
das weitere Vorgehen.
Telefonisch erreichen Sie uns von:
Montag - Freitag
9.00 - 11.30 Uhr Montag,Dienstag,
Donnerstag 16.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich
Blutabnahmen finden täglich vor 9.00 Uhr nach Vereinbarung statt
Bitte vereinbaren Sie auch für die Sprechstunde einen Termin.
Dies ermöglicht uns einen reibungslosen Ablauf und Ihnen möglichst geringe Wartezeiten.
Bitte beachten
Sie auch den Notdienstplan.
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